Wichtig: Servicepreis (Honorar) und Steuern sind getrennt. Steuern trägt der Erbe, getrennt vom Honorar — berechnet und mitgeteilt VOR Einreichung.
Erbschaftsteuer: Sätze und Freibeträge
Erbschaftsteuer nur auf den Freibetrag übersteigenden Wert, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
| Begünstigter | Satz | Freibetrag (je Begünstigten) |
|---|---|---|
| Ehepartner und Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern) | 4% | 1.000.000 EUR |
| Geschwister | 6% | 100.000 EUR |
| Andere Verwandte bis 4. Grad und Schwiegerverwandte (gesetzliche Grenzen) | 6% | nessuna |
| Andere Personen (Fremde) | 8% | nessuna |
| Personen mit schwerer Behinderung (Gesetz 104/1992) | secondo parentela | 1.500.000 EUR |
Für direkte Erben oft null
Mit Ehepartner und Kindern je 1.000.000 Euro Freibetrag — in den meisten Familienerbschaften null Erbschaftsteuer.
Hypotheken- und Katastersteuer (nur bei Immobilien)
Bei Immobilien: Hypothekensteuer (2 % Katasterwert, min. 200 Euro) und Katastersteuer (1 %, min. 200 Euro). Mit Erstwohnungs-Vergünstigung je 200 Euro Festbetrag. Dazu Stempel, Registergebühren, feste Katasterabgaben.
Selbstanzeige 2025: was sich geändert hat
Ab Erbschaften ab 1.1.2025: Erbschaftsteuer selbst in der Erklärung (nicht mehr Amtsfestsetzung). Zahlung innerhalb 90 Tagen nach Einreichungsfrist, per F24.
- Ratenzahlung ab 1.000 Euro: mindestens 20 % Anzahlung, Rest in 8 Quartalsraten (bis 12 über 20.000 Euro), mit Zinsen.
- Vor 2025: Amtsfestsetzung mit Bescheid, Zahlung innerhalb 60 Tagen nach Zustellung.
Konkretes Beispiel (anonymisierter Fall)
Familie mit Ehepartner und 2 Kindern, Nachlass ca. 117.000 Euro (Immobilien, Wertpapiere, Liquidität), Erstwohnung und Katasterumschreibung. Steuern gesamt ca. 1.200 Euro (Hypothek, Kataster, Stempel), Erbschaftsteuer null wegen Freibeträgen. Servicehonorar separat.
Leitfaden nur zur Orientierung. Jede Erbschaft ist einzigartig — endgültige Prüfung am konkreten Fall. Kostenlose Erstprüfung.