Eredi stranieri / dall'estero

Im Ausland lebende Erben: Aktenführung

Was sich ändert, wenn ein Erbe außerhalb Italiens lebt, und wie wir die Akte remote begleiten — auch in Ihrer Sprache.

Geom. Lorenzo Armellin5 Min. LesezeitAktualisiert am 22 giugno 2026

Ein im Ausland lebender Erbe ist kein Problem: Die Erbschaftserklärung betrifft Vermögen in Italien und wird bei Agenzia delle Entrate eingereicht. Vor allem Dokumente und Unterschriften regeln wir vollständig remote.

Was wirklich nötig ist

  • Italienische Steuernummer (C.F.) jedes Erben (auch im Ausland): fehlt sie, kann sie beantragt werden.
  • Ausweisdokumente und persönliche Daten aller Erben.
  • Mandat oder Vollmacht für den Vermittler, da ein Erbe einreicht und wir in seinem Namen übermitteln.

Auslandsansässige können ausnahmsweise das Papierformular nur bei Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung nutzen; in der überwiegenden Mehrheit übermitteln wir elektronisch als berechtigter Vermittler.

Alles remote, auch in Ihrer Sprache

Fragebogen, Dokumente, Mitteilungen und Unterschriften online — Rückkehr nach Italien nicht nötig. Begleitung per E-Mail oder Messenger in Ihrer Sprache; bei Bedarf Anruf mit Übersetzung. Wichtiges (Beträge, Fristen, Dokumente) schriftlich bestätigt; offizielle Dokumente italienisch.

Zeitzone und Entfernung spielen keine Rolle

Dokumente jederzeit im Persönlichen Bereich hochladen, auch per Handy-Foto. Wir prüfen und halten Fristen ein.

Leitfaden nur zur Orientierung. Jede Erbschaft ist einzigartig — endgültige Prüfung am konkreten Fall. Kostenlose Erstprüfung.

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