In einer Erbschaft mit Erben oder Verstorbenem im Ausland sind fast alle Dokumente dieselben wie in einem italienischen Fall. Die wenigen, die aus einem anderen Land kommen können, sind heikel: die Sterbeurkunde bei Tod im Ausland, ein ausländisches Testament, Ausweisdokumente der Erben und manchmal Personenstandsurkunden. Was wirklich nötig ist, damit Agenzia delle Entrate und Kataster sie annehmen.
Drei Regeln je nach Land
| Ausstellungsland | Legalisation | Übersetzung |
|---|---|---|
| Europäische Union | Nicht nötig: Verordnung 2016/1191 entfällt Apostille und Legalisation für Personenstandsurkunden | Vermeidbar durch das mehrsprachige Standardformular zusammen mit der Urkunde |
| Staaten des Haager Übereinkommens von 1961 (z. B. Großbritannien, USA, Schweiz, Argentinien, Brasilien, Australien) | Apostille der ausstellenden Behörde | Beglaubigte Übersetzung in Italien oder vom italienischen Konsulat bestätigt |
| Andere Staaten | Legalisation beim italienischen Konsulat im Ausstellungsland | Beglaubigte Übersetzung in Italien oder vom italienischen Konsulat bestätigt |
Die Sterbeurkunde
War der Verstorbene italienischer Staatsbürger und starb im Ausland, ist der einfachste Weg, den Sterbeeintrag über das Konsulat in der italienischen Gemeinde eintragen zu lassen: Ab dann stellt die Gemeinde die Urkunde auf Italienisch aus — ohne Apostille und Übersetzung. War der Verstorbene nicht Italiener, gilt die ausländische Urkunde nach den Regeln der Tabelle.
Ein ausländisches Testament
Ein im Ausland errichtetes Testament muss in der Regel in Italien durch einen Notar veröffentlicht oder durchgesetzt werden — mit beglaubigter Übersetzung und ggf. Legalisation. Einer der wenigen Schritte, die einen anderen Fachmann als uns brauchen: Wir weisen Sie darauf hin und koordinieren die Erklärung mit dessen Zeitplan.
Nicht-italienische Ausweisdokumente
Ein gültiger ausländischer Reisepass oder Personalausweis genügt für die Erbschaftserklärung und den codice fiscale-Antrag. Lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite — keine Übersetzung.
Unterschriften: was nötig ist und was nicht
- Für Erbschaftserklärung und voltura ist keine notarielle Vollmacht nötig: Wir übermitteln als Vermittler mit Ihrem aus der Ferne unterzeichneten Mandat im persönlichen Bereich oder per Rücksendung mit Ausweiskopie.
- Für den codice fiscale genügt die Vollmacht im Formular AA4/8, von Ihnen unterschrieben.
- Notar oder italienisches Konsulat — das für Italiener notarielle Funktionen wahrnimmt — sind dagegen nötig, um die Erbschaft auszuschlagen, sie mit Inventarvorteil anzunehmen oder eine Vollmacht zum Verkauf der Immobilie zu unterzeichnen.
Erst Fotos, dann Originale
Für die ersten Prüfungen reichen Fotos oder Scans im persönlichen Bereich. Originale oder Kopien mit Apostille und Übersetzung verlangen wir nur, wo wirklich nötig — und sagen es vorher.
Zeit für Apostille und Übersetzungen einplanen
Zwischen Urkundenantrag, Apostille und beglaubigter Übersetzung können Wochen vergehen. Naht die 12-Monats-Frist, starten Sie mit diesen Dokumenten, während wir den Rest vorbereiten.
Leitfaden nur zur Orientierung. Jede Erbschaft ist einzigartig — endgültige Prüfung am konkreten Fall. Kostenlose Erstprüfung.